Unser Service
Entsprechend der gesetzlichen Regelung §5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz) muss ein Künstler, der eine Gewinnerzielungsabsicht hegt, ein Impressum vorweisen. Wir als Dienstleister bieten dafür einen Service, der verschiedene Leistungen beinhaltet – ja nach Paketwahl, z.B. auch die Bereitstellung einer E-Mail-Adresse oder die Postüberprüfung (Schutz vor Trolling).