Impressumspflicht
Ob du ein Impressum benötigst, hängt nicht davon ab, ob du ein Gewerbe angemeldet hast oder Geld verdienst. Entscheidend ist vielmehr, ob deine Online-Präsenz als „geschäftsmäßig“ im Sinne des § 5 DDG eingestuft wird.
Das kann beispielsweise Social-Media-Profile, Webseiten, Communities, Linkseiten oder Projekte betreffen.
Wichtig: Du musst kein Geld verdienen, um als geschäftsmäßig zu gelten. Es kann bereits ausreichen, wenn deine Webseite, dein Profil, deine Community oder dein Projekt öffentlich betrieben wird.
Geschäftsmäßig oder Privat?
Geschäftsmäßig
- ist öffentlich zugänglich
- nicht nur für Freunde oder Familie bestimmt
- auf Dauer angelegt
- mit Außenwirkung (z. B. Content, Reichweite, Community, Informationen oder Projekte)
- und/oder mit wirtschaftlichem Bezug (z. B. Werbung, Affiliate-Links, Kooperationen, Spenden oder Verkäufe)
Privat
- dein Account/Zugang ist nicht öffentlich
- er wird nur für einen geschlossenen Freundeskreis genutzt
- die Inhalte sind ausschließlich für einen geschlossenen Personenkreis bestimmt
- es besteht keine Außenwirkung
- es erfolgen keine regelmäßigen Veröffentlichungen
Kurz gesagt:
Sobald Inhalte, Communities, Webseiten oder Projekte öffentlich sichtbar sind und über eine rein private Nutzung hinausgehen, besteht häufig eine Impressumspflicht.
Wo wird ein Impressum benötigt?
Die Impressumspflicht kann je nach Art der Nutzung für unterschiedliche Plattformen, Webseiten und Online-Angebote gelten.
Wähle den passenden Bereich aus, um weitere Informationen zu erhalten:
Live-Streaming-Plattformen
Twitch, Kick, YouTube und ähnliche Plattformen
Ja, du benötigst in der Regel ein Impressum, sobald dein Stream nicht mehr ausschließlich privat genutzt wird.
Öffentliche Streams, regelmäßige Übertragungen sowie die Nutzung von Donations, Subs, Affiliate-Links, Werbung oder ähnlichen Funktionen gelten häufig als geschäftsmäßige Nutzung.
→ siehe Definition „geschäftsmäßig“ oben
| Art des Streamings | Impressum nötig? | Begründung |
|---|---|---|
| Privater Stream für Freunde | Nicht geschäftsmäßig | |
| Öffentlicher Stream mit Donations oder Subs | Geschäftsmäßig (§ 5 DDG) | |
| Regelmäßige öffentliche Streams | Öffentlich und auf Dauer angelegt | |
| Affiliate- oder gewerblicher Stream | Einnahmen = Geschäftsmäßig |
Social Media Profile
Instagram, X, TikTok, YouTube, Threads, BlueSky etc.
Ja, du brauchst ein Impressum, sobald dein Profil nicht mehr rein privat genutzt wird.
Sobald ein Account öffentlich erreichbar ist, regelmäßig Inhalte veröffentlicht werden oder eine Außenwirkung besteht, liegt häufig eine geschäftsmäßige Nutzung vor. Dies kann Creator-, Vereins-, Community-, Projekt- oder Business-Profile betreffen.
→ siehe Definition „geschäftsmäßig“ oben
| Nutzung | Impressum erforderlich? | Begründung |
|---|---|---|
| Privater Account (nicht öffentlich) | Nicht geschäftsmäßig | |
| Öffentlicher Creator- oder Business-Account | Geschäftsmäßig (§ 5 DDG) | |
Vereins-, Community-, | Öffentlich & organisatorisch | |
| Profil mit Werbung/Affiliate-Links | Wirtschaftlicher Bezug |
Shops, Stores und Shopähnliche Seiten
Merchandise, Streamelements, ko-fi, Patreon, etsy etc.
Plattformen wie Ko-fi, Patreon, StreamElements, Merch-Shops oder vergleichbare Systeme ermöglichen den Empfang von Spenden, den Verkauf von Produkten oder den Zugang zu kostenpflichtigen Inhalten.
Sobald über solche Plattformen Einnahmen erzielt werden oder sie öffentlich im Rahmen einer Online-Präsenz genutzt werden, liegt in der Regel eine geschäftsmäßige Nutzung vor.
Dies gilt sowohl für einzelne Creator als auch für Communities, Projekte oder andere öffentliche Online-Angebote.
→ siehe Definition „Geschäftsmäßig“ oben
| Nutzung | Impressum nötig? | Begründung |
|---|---|---|
| Spendenplattform, z. B. Ko-fi | ✅ Ja | Spenden oder Einnahmen |
| Mitgliedschaften & Abos, z. B. Patreon | ✅ Ja | Abo-System / Gegenleistung |
| Merch-Shop oder Verkaufsplattform, z.B. StreamElements | ✅ Ja | Verkauf von realen oder digitalen Produkten / Dienstleistungen |
| Projekt- oder Community-Shop | ✅ Ja | Öffentliche Verkaufsaktivität |
| Rein privates Profil ohne Einnahmen | ❌ Nein | Nicht geschäftsmäßig |
Ein Impressum ist daher erforderlich, sobald:
• Zahlungen möglich sind (z. B. Spenden, Abos, Verkäufe)
• Inhalte oder Angebote öffentlich zugänglich sind
• die Nutzung nicht ausschließlich privat erfolgt
Wird eine Plattform ausschließlich privat genutzt und werden keine Einnahmen erzielt, besteht in der Regel keine Impressumspflicht.
Bezahl-Content
Patreon, OnlyFans, Bestfans etc.
Solche Plattformen ermöglichen kostenpflichtige, abonnierbare oder eingeschränkt zugängliche Inhalte.
Sobald Inhalte gegen Bezahlung angeboten werden oder nur für zahlende Nutzer zugänglich sind, liegt in der Regel eine geschäftsmäßige Nutzung vor.
Dies gilt unabhängig davon, ob die Inhalte von einzelnen Personen, Creator-Projekten oder anderen öffentlichen Online-Angeboten bereitgestellt werden.
→ siehe Definition „Geschäftsmäßig“ oben
| Nutzung | Impressum nötig? | Begründung |
|---|---|---|
| Privater Account ohne Einnahmen | ❌ Nein | Nicht geschäftsmäßig |
| Inhalte gegen Bezahlung oder Abo | ✅ Ja | Geschäftsmäßig (§ 5 DDG) |
| Öffentlich beworbener Bezahl-Account | ✅ Ja | Öffentliche Tätigkeit |
| Projekt oder Community mit kostenpflichtigen Inhalten | ✅ Ja | Wirtschaftlicher Bezug |
Ein Impressum ist daher erforderlich, sobald:
• Inhalte gegen Geld freigeschaltet werden (Abos, Einzelkäufe, Trinkgelder)
• dein Profil öffentlich beworben wird (z. B. über Social Media oder Linkseiten)
• du regelmäßig Content veröffentlichst
Ob ein Gewerbe angemeldet ist, spielt dabei keine Rolle.
Ein Impressum ist nur dann nicht erforderlich, wenn ein Account vollständig privat genutzt wird und keine Einnahmen erzielt werden.
Linktrees & Linkseiten
Linktree, Beacons, Carrd etc.
Linktrees und Linkseiten bündeln Inhalte, Profile und Verlinkungen an einem zentralen Ort.
Sie verlinken beispielsweise auf:
• Social-Media-Profile
• Webseiten oder Projekte
• Shops und Verkaufsplattformen
• Affiliate-Links oder Partnerangebote
• Communitys, Discord-Server oder weitere Online-Angebote
Auch wenn es sich nicht um ein klassisches Social-Media-Profil handelt, ist eine Linkseite eine eigenständige öffentlich erreichbare Webseite. → siehe Definition „Geschäftsmäßig“ oben
| Nutzung | Impressum nötig? | Begründung |
|---|---|---|
| Linkseite mit Social Media oder Projekten | ✅ Ja | Öffentliche Außendarstellung |
| Linkseite mit Affiliate-, Shop- oder Spendenlinks | ✅ Ja | Wirtschaftlicher Bezug |
| Linkseite als zentrale Anlaufstelle | ✅ Ja | Dauerhafte Nutzung |
| Rein private Linkseite (z. B. nur Freunde/Familie) | ❌ Nein | Keine geschäftsmäßige Nutzung |
Ein Impressum ist in der Regel erforderlich, sobald eine Linkseite nicht ausschließlich privat genutzt wird.
Dies ist insbesondere der Fall, wenn:
• öffentliche Profile, Projekte oder Webseiten verlinkt werden
• Einnahmen möglich sind (z. B. Affiliate-Links, Shops, Spenden oder Kooperationen)
• die Linkseite als zentrale Anlaufstelle einer Online-Präsenz dient
• Communitys, Veranstaltungen oder Projekte öffentlich präsentiert werden
Ein Impressum ist in der Regel nur dann nicht erforderlich, wenn die Linkseite ausschließlich privat genutzt wird und keine öffentliche Außendarstellung oder wirtschaftliche Nutzung vorliegt.
Webseiten & eigene Domains
Sobald eine Webseite öffentlich erreichbar ist, gilt sie in vielen Fällen als eigener Online-Dienst.
→ siehe Definition „Geschäftsmäßig“ oben
Ein Impressum ist in der Regel erforderlich, wenn die Webseite nicht ausschließlich privat genutzt wird.
Dies ist insbesondere der Fall, wenn sie:
• öffentlich erreichbar ist
• auf Dauer angelegt ist
• Inhalte, Personen, Projekte, Communitys oder Organisationen präsentiert
• Kontaktmöglichkeiten bereitstellt
• Einnahmen ermöglicht oder vorbereitet
(z. B. Werbung, Affiliate-Links, Spenden oder Verkäufe)
Das betrifft beispielsweise:
• Projekt-Webseiten
• Community-Webseiten
• Vereins-Webseiten
• Blogs oder Informationsportale
• Portfolio- oder Setcard-Seiten
• Linkseiten und Sammelportale
| Art der Webseite | Impressum nötig? | Begründung |
|---|---|---|
| Private Hobby-Webseite (nicht öffentlich) | ❌ Nein | Keine geschäftsmäßige Nutzung |
| Öffentliche persönliche Webseite | ✅ Ja | Öffentlich + dauerhaft |
| Blog mit Werbung / Affiliate / Sponsoring | ✅ Ja | Geschäftsmäßig (§ 5 DDG) |
| Portfolio-, Setcard- oder Projektseite | ✅ Ja | Öffentliche Außendarstellung |
| Vereins- oder Community-Webseite | ✅ Ja | Organisatorisch / rechtlich |
| Shop-, Spenden- oder Verkaufsseite | ✅ Ja | Wirtschaftlicher Zweck |
| Webseite mit Verlinkung zu Social Media | ✅ Ja | Öffentliche Nutzung |
Ein Impressum ist in der Regel nur dann nicht erforderlich, wenn es sich um eine rein private, nicht öffentlich zugängliche Webseite ohne Außenwirkung handelt.
In der Praxis sind die meisten öffentlich erreichbaren Webseiten impressumspflichtig.
Sobald über die Webseite Inhalte veröffentlicht, Personen oder Projekte präsentiert, Communitys organisiert oder wirtschaftliche Funktionen eingebunden werden, liegt regelmäßig eine geschäftsmäßige Nutzung vor.
Kommunikationsplattformen
Discord, TeamSpeak etc.
Kommunikationsplattformen wie Discord, TeamSpeak oder ähnliche Dienste sind nicht automatisch impressumspflichtig.
→ siehe Definition „Geschäftsmäßig“ oben
Sobald ein Server oder eine Community Teil einer öffentlichen Online-Präsenz wird oder organisatorische, wirtschaftliche oder projektbezogene Zwecke erfüllt, besteht in der Regel eine Impressumspflicht.
| Nutzung | Impressum nötig? | Begründung |
|---|---|---|
| Privater Server (Freunde, Familie, Gaming privat) | ❌ Nein | Keine geschäftsmäßige Nutzung |
| Öffentlicher Community-Server | ✅ Ja | Öffentlich + Teil der Online-Präsenz |
| Server eines Vereins, Projekts oder Unternehmens | ✅ Ja | Organisatorisch / rechtlich |
| Support-, Moderations- oder Projektserver | ✅ Ja | Funktionaler Bestandteil eines Angebots |
Ein Impressum ist in der Regel erforderlich, sobald ein Server nicht ausschließlich privat genutzt wird.
Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Server:
• öffentlich zugänglich ist oder aktiv beworben wird
• Teil einer Community, eines Projekts oder einer Organisation ist
• der Außenwirkung oder Kommunikation dient
• Support-, Moderations- oder Verwaltungsaufgaben übernimmt
• Einnahmen, Werbung, Kooperationen oder Spenden einbindet
Typische Beispiele sind:
• öffentliche Community-Server
• Discord-Server von Projekten, Vereinen oder Marken
• Support- und Hilfeserver
• Veranstaltungs- oder Community-Plattformen
• Discord-Server als Ergänzung
zu Webseiten oder Social-Media-Auftritten
Wunschlisten
Amazon, Throne etc.
Wunschlisten ermöglichen es anderen Personen, Produkte, Materialien oder Geschenke zukommen zu lassen.
→ siehe Definition „Geschäftsmäßig“ oben
Sobald eine Wunschliste öffentlich eingebunden oder im Rahmen einer Online-Präsenz genutzt wird, kann eine Impressumspflicht bestehen.
| Nutzung | Impressum nötig? | Begründung |
|---|---|---|
| Wunschliste nur privat (Freunde/Familie) | ❌ Nein | Keine geschäftsmäßige Nutzung |
| Öffentliche Wunschliste für Creator, Community oder Projekt | ✅ Ja | Teil der Online-Präsenz |
Ein Impressum ist in der Regel erforderlich, sobald eine Wunschliste öffentlich genutzt oder beworben wird.
Dies ist insbesondere der Fall, wenn:
• die Wunschliste auf Social Media, Webseiten oder Community-Plattformen verlinkt wird
• sie Teil einer Creator-, Community- oder Projekt-Präsenz ist
• sie öffentlich zugänglich ist
• sie zur Unterstützung von Projekten, Aktionen oder Veranstaltungen dient
In diesen Fällen gilt die Nutzung regelmäßig als Teil der öffentlichen Online-Präsenz.
Ein Impressum ist in der Regel nicht erforderlich, wenn die Wunschliste ausschließlich privat genutzt wird und nur einem geschlossenen Freundes- oder Familienkreis zugänglich ist.
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