Impressumspflicht

Impressumspflicht

Ob du ein Impressum benötigst, hängt nicht davon ab, ob du ein Gewerbe angemeldet hast oder Geld verdienst. Entscheidend ist vielmehr, ob deine Online-Präsenz als „geschäftsmäßig“ im Sinne des § 5 DDG eingestuft wird.

Das kann beispielsweise Social-Media-Profile, Webseiten, Communities, Linkseiten oder Projekte betreffen.

Wichtig: Du musst kein Geld verdienen, um als geschäftsmäßig zu gelten. Es kann bereits ausreichen, wenn deine Webseite, dein Profil, deine Community oder dein Projekt öffentlich betrieben wird.

Geschäftsmäßig oder Privat?

Geschäftsmäßig

  • ist öffentlich zugänglich
  • nicht nur für Freunde oder Familie bestimmt
  • auf Dauer angelegt
  • mit Außenwirkung (z. B. Content, Reichweite, Community, Informationen oder Projekte)
  • und/oder mit wirtschaftlichem Bezug (z. B. Werbung, Affiliate-Links, Kooperationen, Spenden oder Verkäufe)

Privat

  • dein Account/Zugang ist nicht öffentlich
  • er wird nur für einen geschlossenen Freundeskreis genutzt 
  • die Inhalte sind ausschließlich für einen geschlossenen Personenkreis bestimmt 
  • es besteht keine Außenwirkung 
  • es erfolgen keine regelmäßigen Veröffentlichungen 

Kurz gesagt:
Sobald Inhalte, Communities, Webseiten oder Projekte öffentlich sichtbar sind und über eine rein private Nutzung hinausgehen, besteht häufig eine Impressumspflicht.

Wo wird ein Impressum benötigt?

Die Impressumspflicht kann je nach Art der Nutzung für unterschiedliche Plattformen, Webseiten und Online-Angebote gelten.

Wähle den passenden Bereich aus, um weitere Informationen zu erhalten:

Live-Streaming-Plattformen

Twitch, Kick, YouTube und ähnliche Plattformen


Ja, du benötigst in der Regel ein Impressum, sobald dein Stream nicht mehr ausschließlich privat genutzt wird.

Öffentliche Streams, regelmäßige Übertragungen sowie die Nutzung von Donations, Subs, Affiliate-Links, Werbung oder ähnlichen Funktionen gelten häufig als geschäftsmäßige Nutzung.

→ siehe Definition „geschäftsmäßig“ oben

Art des StreamingsImpressum nötig?Begründung
Privater Stream für Freunde❌ NeinNicht geschäftsmäßig
Öffentlicher Stream
mit Donations oder Subs
✅ JaGeschäftsmäßig
(§ 5 DDG)
Regelmäßige öffentliche Streams✅ In der Regel jaÖffentlich und auf Dauer angelegt
Affiliate- oder
gewerblicher Stream
✅ UnbedingtEinnahmen = Geschäftsmäßig

Social Media Profile

Instagram, X, TikTok, YouTube, Threads, BlueSky etc.


Ja, du brauchst ein Impressum, sobald dein Profil nicht mehr rein privat genutzt wird.

Sobald ein Account öffentlich erreichbar ist, regelmäßig Inhalte veröffentlicht werden oder eine Außenwirkung besteht, liegt häufig eine geschäftsmäßige Nutzung vor. Dies kann Creator-, Vereins-, Community-, Projekt- oder Business-Profile betreffen.

→ siehe Definition „geschäftsmäßig“ oben

NutzungImpressum erforderlich?Begründung
Privater Account (nicht öffentlich)❌ NeinNicht geschäftsmäßig
Öffentlicher Creator- oder Business-Account✅ JaGeschäftsmäßig
(§ 5 DDG)

Vereins-, Community-,
Brand- oder Projekt-Account

✅ JaÖffentlich & organisatorisch
Profil mit Werbung/Affiliate-Links✅ JaWirtschaftlicher Bezug

Shops, Stores und Shopähnliche Seiten

Merchandise, Streamelements, ko-fi, Patreon, etsy etc.


Plattformen wie Ko-fi, Patreon, StreamElements, Merch-Shops oder vergleichbare Systeme ermöglichen den Empfang von Spenden, den Verkauf von Produkten oder den Zugang zu kostenpflichtigen Inhalten.

Sobald über solche Plattformen Einnahmen erzielt werden oder sie öffentlich im Rahmen einer Online-Präsenz genutzt werden, liegt in der Regel eine geschäftsmäßige Nutzung vor.

Dies gilt sowohl für einzelne Creator als auch für Communities, Projekte oder andere öffentliche Online-Angebote.
→ siehe Definition „Geschäftsmäßig“ oben

NutzungImpressum nötig?Begründung
Spendenplattform, z. B. Ko-fi✅ JaSpenden oder Einnahmen
Mitgliedschaften & Abos, z. B. Patreon✅ JaAbo-System / Gegenleistung
Merch-Shop oder Verkaufsplattform,
z.B. StreamElements
✅ JaVerkauf von realen oder digitalen
Produkten / Dienstleistungen
Projekt- oder Community-Shop✅ JaÖffentliche Verkaufsaktivität
Rein privates Profil ohne Einnahmen❌ NeinNicht geschäftsmäßig

Ein Impressum ist daher erforderlich, sobald:

• Zahlungen möglich sind (z. B. Spenden, Abos, Verkäufe)
• Inhalte oder Angebote öffentlich zugänglich sind
• die Nutzung nicht ausschließlich privat erfolgt

Wird eine Plattform ausschließlich privat genutzt und werden keine Einnahmen erzielt, besteht in der Regel keine Impressumspflicht.

Bezahl-Content

Patreon, OnlyFans, Bestfans etc.


Solche Plattformen ermöglichen kostenpflichtige, abonnierbare oder eingeschränkt zugängliche Inhalte.

Sobald Inhalte gegen Bezahlung angeboten werden oder nur für zahlende Nutzer zugänglich sind, liegt in der Regel eine geschäftsmäßige Nutzung vor.

Dies gilt unabhängig davon, ob die Inhalte von einzelnen Personen, Creator-Projekten oder anderen öffentlichen Online-Angeboten bereitgestellt werden.
→ siehe Definition „Geschäftsmäßig“ oben

NutzungImpressum nötig?Begründung
Privater Account ohne Einnahmen❌ NeinNicht geschäftsmäßig
Inhalte gegen Bezahlung oder Abo✅ JaGeschäftsmäßig (§ 5 DDG)
Öffentlich beworbener Bezahl-Account✅ JaÖffentliche Tätigkeit
Projekt oder Community mit kostenpflichtigen Inhalten✅ JaWirtschaftlicher Bezug

Ein Impressum ist daher erforderlich, sobald:

• Inhalte gegen Geld freigeschaltet werden (Abos, Einzelkäufe, Trinkgelder)
• dein Profil öffentlich beworben wird (z. B. über Social Media oder Linkseiten)
• du regelmäßig Content veröffentlichst

Ob ein Gewerbe angemeldet ist, spielt dabei keine Rolle.

Ein Impressum ist nur dann nicht erforderlich, wenn ein Account vollständig privat genutzt wird und keine Einnahmen erzielt werden.

Linktrees & Linkseiten

Linktree, Beacons, Carrd etc.


Linktrees und Linkseiten bündeln Inhalte, Profile und Verlinkungen an einem zentralen Ort.

Sie verlinken beispielsweise auf:

• Social-Media-Profile
• Webseiten oder Projekte
• Shops und Verkaufsplattformen
• Affiliate-Links oder Partnerangebote
• Communitys, Discord-Server oder weitere Online-Angebote

Auch wenn es sich nicht um ein klassisches Social-Media-Profil handelt, ist eine Linkseite eine eigenständige öffentlich erreichbare Webseite. → siehe Definition „Geschäftsmäßig“ oben

NutzungImpressum nötig?Begründung
Linkseite mit Social Media oder Projekten✅ JaÖffentliche Außendarstellung
Linkseite mit Affiliate-, Shop- oder Spendenlinks✅ JaWirtschaftlicher Bezug
Linkseite als zentrale Anlaufstelle✅ JaDauerhafte Nutzung
Rein private Linkseite (z. B. nur Freunde/Familie)❌ NeinKeine geschäftsmäßige Nutzung

Ein Impressum ist in der Regel erforderlich, sobald eine Linkseite nicht ausschließlich privat genutzt wird.

Dies ist insbesondere der Fall, wenn:

• öffentliche Profile, Projekte oder Webseiten verlinkt werden
• Einnahmen möglich sind (z. B. Affiliate-Links, Shops, Spenden oder Kooperationen)
• die Linkseite als zentrale Anlaufstelle einer Online-Präsenz dient
• Communitys, Veranstaltungen oder Projekte öffentlich präsentiert werden

Ein Impressum ist in der Regel nur dann nicht erforderlich, wenn die Linkseite ausschließlich privat genutzt wird und keine öffentliche Außendarstellung oder wirtschaftliche Nutzung vorliegt.

Webseiten & eigene Domains

Sobald eine Webseite öffentlich erreichbar ist, gilt sie in vielen Fällen als eigener Online-Dienst.
→ siehe Definition „Geschäftsmäßig“ oben

Ein Impressum ist in der Regel erforderlich, wenn die Webseite nicht ausschließlich privat genutzt wird.

Dies ist insbesondere der Fall, wenn sie:

• öffentlich erreichbar ist
• auf Dauer angelegt ist
• Inhalte, Personen, Projekte, Communitys oder Organisationen präsentiert
• Kontaktmöglichkeiten bereitstellt
• Einnahmen ermöglicht oder vorbereitet
  (z. B. Werbung, Affiliate-Links, Spenden oder Verkäufe)

Das betrifft beispielsweise:

• Projekt-Webseiten
• Community-Webseiten
• Vereins-Webseiten
• Blogs oder Informationsportale
• Portfolio- oder Setcard-Seiten
• Linkseiten und Sammelportale

Art der WebseiteImpressum nötig?Begründung
Private Hobby-Webseite (nicht öffentlich)❌ NeinKeine geschäftsmäßige Nutzung
Öffentliche persönliche Webseite✅ JaÖffentlich + dauerhaft
Blog mit Werbung / Affiliate / Sponsoring✅ JaGeschäftsmäßig (§ 5 DDG)
Portfolio-, Setcard- oder Projektseite✅ JaÖffentliche Außendarstellung
Vereins- oder Community-Webseite✅ JaOrganisatorisch / rechtlich
Shop-, Spenden- oder Verkaufsseite✅ JaWirtschaftlicher Zweck
Webseite mit Verlinkung zu Social Media✅ JaÖffentliche Nutzung

Ein Impressum ist in der Regel nur dann nicht erforderlich, wenn es sich um eine rein private, nicht öffentlich zugängliche Webseite ohne Außenwirkung handelt.

In der Praxis sind die meisten öffentlich erreichbaren Webseiten impressumspflichtig.

Sobald über die Webseite Inhalte veröffentlicht, Personen oder Projekte präsentiert, Communitys organisiert oder wirtschaftliche Funktionen eingebunden werden, liegt regelmäßig eine geschäftsmäßige Nutzung vor.

Kommunikationsplattformen

Discord, TeamSpeak etc.


Kommunikationsplattformen wie Discord, TeamSpeak oder ähnliche Dienste sind nicht automatisch impressumspflichtig.
→ siehe Definition „Geschäftsmäßig“ oben

Sobald ein Server oder eine Community Teil einer öffentlichen Online-Präsenz wird oder organisatorische, wirtschaftliche oder projektbezogene Zwecke erfüllt, besteht in der Regel eine Impressumspflicht.

NutzungImpressum nötig?Begründung
Privater Server (Freunde, Familie, Gaming privat)❌ NeinKeine geschäftsmäßige Nutzung
Öffentlicher Community-Server✅ JaÖffentlich + Teil der Online-Präsenz
Server eines Vereins, Projekts oder Unternehmens✅ JaOrganisatorisch / rechtlich
Support-, Moderations- oder Projektserver✅ JaFunktionaler Bestandteil eines Angebots

Ein Impressum ist in der Regel erforderlich, sobald ein Server nicht ausschließlich privat genutzt wird.

Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Server:

• öffentlich zugänglich ist oder aktiv beworben wird
• Teil einer Community, eines Projekts oder einer Organisation ist
• der Außenwirkung oder Kommunikation dient
• Support-, Moderations- oder Verwaltungsaufgaben übernimmt
• Einnahmen, Werbung, Kooperationen oder Spenden einbindet

Typische Beispiele sind:

• öffentliche Community-Server
• Discord-Server von Projekten, Vereinen oder Marken
• Support- und Hilfeserver
• Veranstaltungs- oder Community-Plattformen
• Discord-Server als Ergänzung 
   zu Webseiten oder Social-Media-Auftritten

Wunschlisten

Amazon, Throne etc.


Wunschlisten ermöglichen es anderen Personen, Produkte, Materialien oder Geschenke zukommen zu lassen.
→ siehe Definition „Geschäftsmäßig“ oben

Sobald eine Wunschliste öffentlich eingebunden oder im Rahmen einer Online-Präsenz genutzt wird, kann eine Impressumspflicht bestehen.

NutzungImpressum nötig?Begründung
Wunschliste nur privat (Freunde/Familie)❌ NeinKeine geschäftsmäßige Nutzung
Öffentliche Wunschliste für Creator, Community oder Projekt✅ JaTeil der Online-Präsenz

Ein Impressum ist in der Regel erforderlich, sobald eine Wunschliste öffentlich genutzt oder beworben wird.

Dies ist insbesondere der Fall, wenn:
• die Wunschliste auf Social Media, Webseiten oder Community-Plattformen verlinkt wird
• sie Teil einer Creator-, Community- oder Projekt-Präsenz ist
• sie öffentlich zugänglich ist
• sie zur Unterstützung von Projekten, Aktionen oder Veranstaltungen dient

In diesen Fällen gilt die Nutzung regelmäßig als Teil der öffentlichen Online-Präsenz.

Ein Impressum ist in der Regel nicht erforderlich, wenn die Wunschliste ausschließlich privat genutzt wird und nur einem geschlossenen Freundes- oder Familienkreis zugänglich ist.

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