Impressumspflicht
Ob du ein Impressum benötigst, hängt nicht davon ab, ob du ein Gewerbe angemeldet hast oder Geld verdienst. Entscheidend ist vielmehr, ob deine Online-Präsenz als „geschäftsmäßig“ im Sinne des § 5 DDG eingestuft wird.
Das kann beispielsweise Social-Media-Profile, Webseiten, Communities, Linkseiten oder Projekte betreffen.
Wichtig: Du musst kein Geld verdienen, um als geschäftsmäßig zu gelten. Es kann bereits ausreichen, wenn deine Webseite, dein Profil, deine Community oder dein Projekt öffentlich betrieben wird.
Geschäftsmäßig oder Privat?
Geschäftsmäßig
- ist öffentlich zugänglich
- nicht nur für Freunde oder Familie bestimmt
- auf Dauer angelegt
- mit Außenwirkung (z. B. Content, Reichweite, Community, Informationen oder Projekte)
- und/oder mit wirtschaftlichem Bezug (z. B. Werbung, Affiliate-Links, Kooperationen, Spenden oder Verkäufe)
Privat
- dein Account/Zugang ist nicht öffentlich
- er wird nur für einen geschlossenen Freundeskreis genutzt
- die Inhalte sind ausschließlich für einen geschlossenen Personenkreis bestimmt
- es besteht keine Außenwirkung
- es erfolgen keine regelmäßigen Veröffentlichungen
Kurz gesagt:
Sobald Inhalte, Communities, Webseiten oder Projekte öffentlich sichtbar sind und über eine rein private Nutzung hinausgehen, besteht häufig eine Impressumspflicht.
Wo wird ein Impressum benötigt?
Die Impressumspflicht kann je nach Art der Nutzung für unterschiedliche Plattformen, Webseiten und Online-Angebote gelten.
Wähle den passenden Bereich aus, um weitere Informationen zu erhalten:
- Live-Streaming-Plattformen (Twitch, Kick etc.)
- Social-Media-Profile (Instagram, TikTok, YouTube etc.)
- E-Commerce & Verkauf
- Bezahlcontent & Crowdfunding (Patreon, Ko-fi, Steady, PayPal.me und ähnliche Dienste)
- FSK-18- & Erotikinhalte (OnlyFans, Fansly, NSFW-Content, Splatter & gewalthaltige Streams/Videos)
- Linktrees & Link-Seiten (Linktree, Beacons, Carrd und ähnliche Plattformen)
- Webseiten & eigene Domains
- Kommunikationsplattformen (Discord, TeamSpeak und ähnliche Dienste)
- Messenger-Kanäle & Gruppen (WhatsApp-Kanäle, Telegram-Gruppen und ähnliche Dienste)
- Wunschlisten (Amazon, Throne und ähnliche Dienste)
- Minecraft-Server
- Musik- oder Playlist-Profile (Spotify, Apple Music, SoundCloud und ähnliche Musikdienste)
- Newsletter & Massen-E-Mails (Substack, Mailchimp, Broadcasts & automatisierte oder manuelle E-Mail-Listen)
Live-Streaming-Plattformen
Twitch, Kick, YouTube und ähnliche Plattformen
Öffentliche Streams, regelmäßige Übertragungen sowie die Nutzung von Donations, Subs, Affiliate-Links, Werbung oder ähnlichen Funktionen gelten häufig als geschäftsmäßige Nutzung. → siehe Definition „geschäftsmäßig“ oben
| Art des Streamings | Impressum nötig? | Begründung |
|---|---|---|
| Privater Stream für Freunde | Nicht geschäftsmäßig | |
| Öffentlicher Stream mit Donations oder Subs | Geschäftsmäßig (§ 5 DDG) | |
| Regelmäßige öffentliche Streams | Öffentlich und auf Dauer angelegt | |
| Affiliate- oder gewerblicher Stream | Einnahmen = Geschäftsmäßig |
Social Media Profile
Instagram, X, TikTok, YouTube, Threads, BlueSky etc.
Sobald ein Account öffentlich erreichbar ist, regelmäßig Inhalte veröffentlicht werden oder eine Außenwirkung besteht, liegt häufig eine geschäftsmäßige Nutzung vor. Dies kann Creator-, Vereins-, Community-, Projekt- oder Business-Profile betreffen.
→ siehe Definition „geschäftsmäßig“ oben
| Nutzung | Impressum nötig? | Begründung |
|---|---|---|
| Privater Account (nicht öffentlich) | Nicht geschäftsmäßig | |
| Öffentlicher Creator- oder Business-Account | Geschäftsmäßig (§ 5 DDG) | |
Vereins-, Community-, | Öffentlich & organisatorisch | |
| Profil mit Werbung/Affiliate-Links | Wirtschaftlicher Bezug |
E-Commerce & Verkauf
Merch-Stores, Etsy, Loyalty-Stores (StreamElements/Streamlabs) & digitale Angebote
Sobald du physische oder digitale Produkte (wie Merchandise, selbstgemachte Grafiken, Overlays oder Fan-Artikel) über einen eigenen Store oder Plattformen anbietest, greift eine strenge Impressumspflicht, da hier ein direkter geschäftlicher und vertraglicher Austausch stattfindet.
Kommerzielle Verkaufsplattformen und Stores sind durch den direkten wirtschaftlichen beziehungsweise interaktiven Bezug fast immer impressumspflichtig. → siehe Definition „Geschäftsmäßig“ oben
Ein Impressum ist erforderlich, sobald:
• Zahlungen möglich sind (z. B. Spenden, Abos, Verkäufe)
• Inhalte oder Angebote öffentlich zugänglich sind
• die Nutzung nicht ausschließlich privat erfolgt
| Nutzung | Impressum nötig? | Begründung |
|---|---|---|
| Offizieller Creator-Merch-Shop (z. B. Spreadshirt, eigene Domain) | ✅ Ja | Wirtschaftlicher Bezug, geschäftsmäßig und vertragsrelevant |
| Kreativ-Marktplätze (z. B. Etsy für selbstgemachte Overlays/Grafiken) | ✅ Ja | Kommerzielles Angebot an die Öffentlichkeit (gesetzliche Shop-Pflicht) |
| Loyalty-Store über Bots (StreamElements, Streamlabs etc. mit Punkten) | ✅ Ja | Öffentliches Angebot, Community-Interaktion und Teil der Onlinepräsenz |
| Projekt- oder Community-Shop | ✅ Ja | Öffentliche Verkaufsaktivität |
| Privater Verkauf alter, eigener Gegenstände (z. B. auf Kleinanzeigen) | ❌ Nein | Gelegentlicher Privatverkauf ohne unternehmerische Absicht |
Bezahlcontent & Crowdfunding
Patreon, Ko-fi, Steady, PayPal.me und ähnliche Dienste
Sobald du über diese Plattformen regelmäßige Einnahmen, kostenpflichtige Abonnements, exklusive Inhalte (Paywalls) oder finanzielle Unterstützung für dein Creator-Business generierst, gilt das Angebot als geschäftsmäßig und erfordert ein Impressum.
→ siehe Definition „Geschäftsmäßig“ oben
Ein Impressum ist erforderlich, sobald:
• Inhalte gegen Geld freigeschaltet werden (Abos, Einzelkäufe, Trinkgelder)
• dein Profil öffentlich beworben wird (z. B. über Social Media oder Linkseiten)
• du regelmäßig Content veröffentlichst
Ein Impressum ist nur dann nicht erforderlich, wenn ein Account vollständig privat genutzt wird und keine Einnahmen erzielt werden.
| Nutzung | Impressum nötig? | Begründung |
|---|---|---|
| Privater Account ohne Einnahmen im engen Freundeskreis (ohne Gegenleistung) | ❌ Nein | Kein geschäftsmäßiges Angebot |
| exklusive Inhalte/Tiers | ✅ Ja | Kommerzieller Bezug, kostenpflichtige Abos |
| Spenden- oder Trinkgeld-Links (z. B. Ko-fi, PayPal.me im Stream) | ✅ Ja | Wirtschaftlicher Bezug im Rahmen der Creator-Tätigkeit |
| Projekt oder Community mit kostenpflichtigen Inhalten | ✅ Ja | Wirtschaftlicher Bezug |
FSK-18- & Erotikinhalte
OnlyFans, Fansly, NSFW-Content, Splatter & gewalthaltige Streams/Videos
Plattformen mit altersbeschränkten oder expliziten Inhalten sind durch ihre meist kommerzielle Ausrichtung und die strengen gesetzlichen Vorgaben für jugendgefährdende oder geschäftsmäßige Telemedien fast immer impressumspflichtig.
→ siehe Definition „Geschäftsmäßig“ oben
Sobald du Inhalte mit Altersbeschränkung (wie Erotik, OnlyFans-Accounts, explizites Gaming mit hohem Gewaltgrad oder kommerziellen NSFW-Content) öffentlich anbietest, greifen neben den normalen Telemedien-Vorgaben oft auch medienrechtliche Sonderregeln.
Da hier meist Einnahmen fließen und eine professionelle Außenwirkung besteht, ist ein Impressum zwingend vorgeschrieben, insbesondere, um den gesetzlichen Jugendschutz- und Anbieteranforderungen gerecht zu werden.
| Nutzung | Impressum nötig? | Begründung |
|---|---|---|
| Private Speicherung oder nicht-öffentlicher FSK-18-Austausch | ❌ Nein | Keine geschäftsmäßige Nutzung oder öffentliche Zugänglichkeit |
| Öffentlicher OnlyFans- oder Fansly-Creator-Account | ✅ Ja | Kommerzielle Plattform, kostenpflichtige Abos, geschäftsmäßig |
| NSFW- / FSK-18-Social-Media-Profil (z. B. auf X, Instagram, Reddit) | ✅ Ja | Öffentlich zugänglich, Teil der Onlinepräsenz und Markenbildung |
| Gewalthaltige oder unzensierte Gaming- / Splatter-Inhalte (öffentlich) | ✅ Ja | Öffentliche mediale Verbreitung im Rahmen der Creator-Tätigkeit |
Linktrees & Link-Seiten
Linktree, Beacons, Carrd und ähnliche Plattformen
Sobald ein Linktree öffentlich zugänglich ist, als zentraler Hub für deine Onlinepräsenz, dein Creator-Business oder kommerzielle Angebote dient, besteht zwingend eine Impressumspflicht. → siehe Definition „Geschäftsmäßig“ oben
| Nutzung | Impressum nötig? | Begründung |
|---|---|---|
| Linkseite mit Social Media oder Projekten | ✅ Ja | Öffentliche Außendarstellung |
| Linkseite mit Affiliate-, Shop- oder Spendenlinks | ✅ Ja | Wirtschaftlicher Bezug |
| Linkseite als zentrale Anlaufstelle | ✅ Ja | Dauerhafte Nutzung |
| Rein private Linkseite (z. B. nur Freunde/Familie) | ❌ Nein | Keine geschäftsmäßige Nutzung |
Webseiten & eigene Domains
Sobald eine Webseite öffentlich erreichbar ist, gilt sie in vielen Fällen als eigener Online-Dienst. In der Praxis sind die meisten öffentlich erreichbaren Webseiten impressumspflichtig. → siehe Definition „Geschäftsmäßig“ oben
Sobald über die Webseite Inhalte veröffentlicht, Personen oder Projekte präsentiert, Communitys organisiert oder wirtschaftliche Funktionen eingebunden werden, liegt regelmäßig eine geschäftsmäßige Nutzung vor.
Ein Impressum ist in der Regel erforderlich, wenn die Webseite nicht ausschließlich privat genutzt wird.
Dies ist insbesondere der Fall, wenn sie:
• öffentlich erreichbar ist
• auf Dauer angelegt ist
• Inhalte, Personen, Projekte, Communitys oder Organisationen präsentiert
• Kontaktmöglichkeiten bereitstellt
• Einnahmen ermöglicht oder vorbereitet
(z. B. Werbung, Affiliate-Links, Spenden oder Verkäufe)
Das betrifft beispielsweise:
• Projekt-Webseiten
• Community-Webseiten
• Vereins-Webseiten
• Blogs oder Informationsportale
• Portfolio- oder Setcard-Seiten
• Linkseiten und Sammelportale
| Art der Webseite | Impressum nötig? | Begründung |
|---|---|---|
| Private Hobby-Webseite (nicht öffentlich) | ❌ Nein | Keine geschäftsmäßige Nutzung |
| Öffentliche persönliche Webseite | ✅ Ja | Öffentlich + dauerhaft |
| Blog mit Werbung / Affiliate / Sponsoring | ✅ Ja | Geschäftsmäßig (§ 5 DDG) |
| Portfolio-, Setcard- oder Projektseite | ✅ Ja | Öffentliche Außendarstellung |
| Vereins- oder Community-Webseite | ✅ Ja | Organisatorisch / rechtlich |
| Shop-, Spenden- oder Verkaufsseite | ✅ Ja | Wirtschaftlicher Zweck |
| Webseite mit Verlinkung zu Social Media | ✅ Ja | Öffentliche Nutzung |
Kommunikationsplattformen
Discord, TeamSpeak und ähnliche Dienste
Sobald ein Server oder eine Community Teil einer öffentlichen Online-Präsenz wird oder organisatorische, wirtschaftliche oder projektbezogene Zwecke erfüllt, besteht in der Regel eine Impressumspflicht. → siehe Definition „Geschäftsmäßig“ oben
Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Server:
• öffentlich zugänglich ist oder aktiv beworben wird
• Teil einer Community, eines Projekts oder einer Organisation ist
• der Außenwirkung oder Kommunikation dient
• Support-, Moderations- oder Verwaltungsaufgaben übernimmt
• Einnahmen, Werbung, Kooperationen oder Spenden einbindet
Typische Beispiele sind:
• öffentliche Community-Server
• Discord-Server von Projekten, Vereinen oder Marken
• Support- und Hilfeserver
• Veranstaltungs- oder Community-Plattformen
• Discord-Server als Ergänzung
zu Webseiten oder Social-Media-Auftritten
| Nutzung | Impressum nötig? | Begründung |
|---|---|---|
| Privater Server (Freunde, Familie, Gaming privat) | ❌ Nein | Keine geschäftsmäßige Nutzung |
| Öffentlicher Community-Server | ✅ Ja | Öffentlich + Teil der Online-Präsenz |
| Server eines Vereins, Projekts oder Unternehmens | ✅ Ja | Organisatorisch / rechtlich |
| Support-, Moderations- oder Projektserver | ✅ Ja | Funktionaler Bestandteil eines Angebots |
Messenger-Kanäle & Gruppen
WhatsApp-Kanäle, Telegram-Gruppen und ähnliche Dienste
Sobald ein Kanal oder eine Gruppe öffentlich zugänglich ist, Reichweite aufbaut, aktiv zur Vermarktung deines Creator-Business oder als offizieller Teil deiner Onlinepräsenz dient, greift in der Regel eine Impressumspflicht.
→ siehe Definition „Geschäftsmäßig“ oben
| Nutzung | Impressum nötig? | Begründung |
|---|---|---|
| Private Chatgruppe für Freunde und Familie | ❌ Nein | Nicht geschäftsmäßig, geschlossener Kreis |
| Öffentliche Fan- oder Community-Gruppe | ✅ Ja | Öffentlich + Teil der Online-Präsenz |
| Offizieller Creator-Broadcast-Kanal (z. B. WhatsApp) | ✅ Ja | Dient der Fan-Bindung, Information und Markenpflege |
| Kommerzielle Infogruppe (mit Werbung, Deals, Partnern) | ✅ Ja | Wirtschaftlicher Bezug und geschäftsmäßiges Angebot |
Wunschlisten
Amazon-Wunschliste, Throne und ähnliche Dienste
Sobald eine Wunschliste öffentlich zugänglich ist, aktiv im Rahmen deines Creator-Business beworben wird (z. B. für Community-Geschenke, Fan-Support oder Streams) oder als Teil deiner Onlinepräsenz dient, greift in der Regel eine Impressumspflicht.
→ siehe Definition „Geschäftsmäßig“ oben
Ein Impressum ist in der Regel nicht erforderlich, wenn die Wunschliste ausschließlich privat genutzt wird und nur einem geschlossenen Freundes- oder Familienkreis zugänglich ist.
| Nutzung | Impressum nötig? | Begründung |
|---|---|---|
| Wunschliste nur privat (Freunde/Familie) | ❌ Nein | Nicht geschäftsmäßig, reiner Privatgebrauch |
| Öffentliche Creator-Wunschliste für Streams / Community | ✅ Ja | Teil der Online-Präsenz |
Minecraft Server
Community- und Spieleserver für Minecraft
Sobald ein Server öffentlich zugänglich ist, aktiv beworben wird oder als offizieller Teil deiner Onlinepräsenz (z. B. als Content Creator) dient, besteht in der Regel eine Impressumspflicht. → siehe Definition „Geschäftsmäßig“ oben
| Nutzung | Impressum nötig? | Begründung |
|---|---|---|
| Privater Server für Freunde und Familie | ❌ Nein | Nicht geschäftsmäßig, geschlossener Kreis |
| Öffentlicher Community-Server mit Whitelist & Bewerbung | ✅ Ja | Öffentlich zugänglich, Teil der Onlinepräsenz und Markenpflege |
| Server eines Vereins, Projekts oder Unternehmens | ✅ Ja | Organisatorisch-rechtlicher Hintergrund |
| Kommerzieller Server (mit Shop, Rängen, Spenden) | ✅ Ja | Wirtschaftlicher Bezug und Einnahmen |
Musik- oder Playlist-Profile
Spotify, Apple Music, SoundCloud und ähnliche Musikdienste
Sobald ein Profil öffentlich zugänglich ist, aktiv zur Markenpflege, Vermarktung deines Creator-Business oder als offizieller Teil deiner Onlinepräsenz genutzt wird, greift in der Regel eine Impressumspflicht (oder die Pflicht, über Umwege wie Social-Media-Links ein Impressum erreichbar zu machen). → siehe Definition „Geschäftsmäßig“ oben
| Nutzung | Impressum nötig? | Begründung |
|---|---|---|
| Private Musik-Playlist für den Eigenbedarf | ❌ Nein | Nicht geschäftsmäßig, reiner Privatgebrauch |
| Öffentliche Fan-Playlist ohne kommerziellen Bezug | ❌ i.d.R. Nein | Keine geschäftsmäßige Nutzung oder Markenbindung |
| Offizielle Creator-Playlist / Künstlerprofil | ✅ Ja | Teil der Onlinepräsenz, dient der Fan-Bindung und Vermarktung |
| Kommerzielles Musik-/Label-Profil | ✅ Ja | Wirtschaftlicher Bezug und geschäftsmäßiges Angebot |
Newsletter & Massen-E-Mails
Substack, Mailchimp, Broadcasts & automatisierte oder manuelle E-Mail-Listen
E-Mail-Marketing und massenhaft versendete Nachrichten unterliegen aufgrund ihres Charakters als geschäftsmäßiger Kommunikationsdienst strengen rechtlichen Vorgaben. → siehe Definition „Geschäftsmäßig“ oben
Sobald du E-Mails an einen größeren Verteiler schickst, egal ob klassischer, angemeldeter Newsletter, Einladungen zu Events oder manuelle Massen-E-Mails (BCC-Listen für Community-Infos, Sponsoring-Anfragen oder Projektankündigungen), handelt es sich um geschäftsmäßige Kommunikation im Rahmen deiner öffentlichen Tätigkeit, weshalb ein Impressum zwingend erforderlich ist.
| Nutzung | Impressum nötig? | Begründung |
|---|---|---|
| Private E-Mails an den Bekanntenkreis | ❌ Nein | Privater Nachrichtenaustausch |
| Öffentlicher Creator-Newsletter (z. B. über Substack oder Mailchimp) | ✅ Ja | Geschäftsmäßiges Telemedium mit Informations- oder Werbecharakter |
| Kostenpflichtiger oder sponsorfinanzierter Newsletter | ✅ Ja | Klarer wirtschaftlicher und kommerzieller Bezug |
| Manuelle Massen-E-Mails / Broadcasts (z. B. Event-Infos, Ankündigungen) | ✅ Ja | Öffentliche beziehungsweise gruppenbezogene Kommunikation im Creator-Kontext |
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