Impressumspflicht

Impressumspflicht

Ob du ein Impressum benötigst, hängt nicht davon ab, ob du ein Gewerbe angemeldet hast oder Geld verdienst. Entscheidend ist vielmehr, ob deine Online-Präsenz als „geschäftsmäßig“ im Sinne des § 5 DDG eingestuft wird.

Das kann beispielsweise Social-Media-Profile, Webseiten, Communities, Linkseiten oder Projekte betreffen.

Wichtig: Du musst kein Geld verdienen, um als geschäftsmäßig zu gelten. Es kann bereits ausreichen, wenn deine Webseite, dein Profil, deine Community oder dein Projekt öffentlich betrieben wird.

Geschäftsmäßig oder Privat?

Geschäftsmäßig

  • ist öffentlich zugänglich
  • nicht nur für Freunde oder Familie bestimmt
  • auf Dauer angelegt
  • mit Außenwirkung (z. B. Content, Reichweite, Community, Informationen oder Projekte)
  • und/oder mit wirtschaftlichem Bezug (z. B. Werbung, Affiliate-Links, Kooperationen, Spenden oder Verkäufe)

Privat

  • dein Account/Zugang ist nicht öffentlich
  • er wird nur für einen geschlossenen Freundeskreis genutzt 
  • die Inhalte sind ausschließlich für einen geschlossenen Personenkreis bestimmt 
  • es besteht keine Außenwirkung 
  • es erfolgen keine regelmäßigen Veröffentlichungen 

Kurz gesagt:
Sobald Inhalte, Communities, Webseiten oder Projekte öffentlich sichtbar sind und über eine rein private Nutzung hinausgehen, besteht häufig eine Impressumspflicht.

Live-Streaming-Plattformen

Twitch, Kick, YouTube und ähnliche Plattformen


Öffentliche Streams, regelmäßige Übertragungen sowie die Nutzung von Donations, Subs, Affiliate-Links, Werbung oder ähnlichen Funktionen gelten häufig als geschäftsmäßige Nutzung. → siehe Definition „geschäftsmäßig“ oben

Art des StreamingsImpressum nötig?Begründung
Privater Stream für Freunde❌ NeinNicht geschäftsmäßig
Öffentlicher Stream
mit Donations oder Subs
✅ JaGeschäftsmäßig
(§ 5 DDG)
Regelmäßige öffentliche Streams✅ In der Regel jaÖffentlich und auf Dauer angelegt
Affiliate- oder
gewerblicher Stream
✅ UnbedingtEinnahmen = Geschäftsmäßig

Social Media Profile

Instagram, X, TikTok, YouTube, Threads, BlueSky etc.


Sobald ein Account öffentlich erreichbar ist, regelmäßig Inhalte veröffentlicht werden oder eine Außenwirkung besteht, liegt häufig eine geschäftsmäßige Nutzung vor. Dies kann Creator-, Vereins-, Community-, Projekt- oder Business-Profile betreffen.
→ siehe Definition „geschäftsmäßig“ oben

NutzungImpressum nötig?Begründung
Privater Account (nicht öffentlich)❌ NeinNicht geschäftsmäßig
Öffentlicher Creator- oder Business-Account✅ JaGeschäftsmäßig
(§ 5 DDG)

Vereins-, Community-,
Brand- oder Projekt-Account

✅ JaÖffentlich & organisatorisch
Profil mit Werbung/Affiliate-Links✅ JaWirtschaftlicher Bezug

E-Commerce & Verkauf

Merch-Stores, Etsy, Loyalty-Stores (StreamElements/Streamlabs) & digitale Angebote


Sobald du physische oder digitale Produkte (wie Merchandise, selbstgemachte Grafiken, Overlays oder Fan-Artikel) über einen eigenen Store oder Plattformen anbietest, greift eine strenge Impressumspflicht, da hier ein direkter geschäftlicher und vertraglicher Austausch stattfindet.

Kommerzielle Verkaufsplattformen und Stores sind durch den direkten wirtschaftlichen beziehungsweise interaktiven Bezug fast immer impressumspflichtig. → siehe Definition „Geschäftsmäßig“ oben

Ein Impressum ist erforderlich, sobald:
• Zahlungen möglich sind (z. B. Spenden, Abos, Verkäufe)
• Inhalte oder Angebote öffentlich zugänglich sind
• die Nutzung nicht ausschließlich privat erfolgt

NutzungImpressum nötig?Begründung
Offizieller Creator-Merch-Shop (z. B. Spreadshirt, eigene Domain)✅ JaWirtschaftlicher Bezug, geschäftsmäßig und vertragsrelevant
Kreativ-Marktplätze (z. B. Etsy für selbstgemachte Overlays/Grafiken)✅ JaKommerzielles Angebot an die Öffentlichkeit (gesetzliche Shop-Pflicht)
Loyalty-Store über Bots (StreamElements, Streamlabs etc. mit Punkten)✅ JaÖffentliches Angebot, Community-Interaktion und Teil der Onlinepräsenz
Projekt- oder Community-Shop✅ JaÖffentliche Verkaufsaktivität
Privater Verkauf alter, eigener Gegenstände (z. B. auf Kleinanzeigen)❌ NeinGelegentlicher Privatverkauf ohne unternehmerische Absicht

Bezahlcontent & Crowdfunding

Patreon, Ko-fi, Steady, PayPal.me und ähnliche Dienste


Sobald du über diese Plattformen regelmäßige Einnahmen, kostenpflichtige Abonnements, exklusive Inhalte (Paywalls) oder finanzielle Unterstützung für dein Creator-Business generierst, gilt das Angebot als geschäftsmäßig und erfordert ein Impressum.
→ siehe Definition „Geschäftsmäßig“ oben

Ein Impressum ist erforderlich, sobald:
• Inhalte gegen Geld freigeschaltet werden (Abos, Einzelkäufe, Trinkgelder)
• dein Profil öffentlich beworben wird (z. B. über Social Media oder Linkseiten)
• du regelmäßig Content veröffentlichst

Ein Impressum ist nur dann nicht erforderlich, wenn ein Account vollständig privat genutzt wird und keine Einnahmen erzielt werden.

NutzungImpressum nötig?Begründung
Privater Account ohne Einnahmen im engen Freundeskreis (ohne Gegenleistung)❌ NeinKein geschäftsmäßiges Angebot
exklusive Inhalte/Tiers✅ JaKommerzieller Bezug, kostenpflichtige Abos
Spenden- oder Trinkgeld-Links (z. B. Ko-fi, PayPal.me im Stream)✅ JaWirtschaftlicher Bezug im Rahmen der Creator-Tätigkeit
Projekt oder Community mit kostenpflichtigen Inhalten✅ JaWirtschaftlicher Bezug

FSK-18- & Erotikinhalte

OnlyFans, Fansly, NSFW-Content, Splatter & gewalthaltige Streams/Videos


Plattformen mit altersbeschränkten oder expliziten Inhalten sind durch ihre meist kommerzielle Ausrichtung und die strengen gesetzlichen Vorgaben für jugendgefährdende oder geschäftsmäßige Telemedien fast immer impressumspflichtig.
→ siehe Definition „Geschäftsmäßig“ oben

Sobald du Inhalte mit Altersbeschränkung (wie Erotik, OnlyFans-Accounts, explizites Gaming mit hohem Gewaltgrad oder kommerziellen NSFW-Content) öffentlich anbietest, greifen neben den normalen Telemedien-Vorgaben oft auch medienrechtliche Sonderregeln.

Da hier meist Einnahmen fließen und eine professionelle Außenwirkung besteht, ist ein Impressum zwingend vorgeschrieben, insbesondere, um den gesetzlichen Jugendschutz- und Anbieteranforderungen gerecht zu werden.

NutzungImpressum nötig?Begründung
Private Speicherung oder nicht-öffentlicher FSK-18-Austausch❌ NeinKeine geschäftsmäßige Nutzung oder öffentliche Zugänglichkeit
Öffentlicher OnlyFans- oder Fansly-Creator-Account✅ JaKommerzielle Plattform, kostenpflichtige Abos, geschäftsmäßig
NSFW- / FSK-18-Social-Media-Profil (z. B. auf X, Instagram, Reddit)✅ JaÖffentlich zugänglich, Teil der Onlinepräsenz und Markenbildung
Gewalthaltige oder unzensierte Gaming- / Splatter-Inhalte (öffentlich)✅ JaÖffentliche mediale Verbreitung im Rahmen der Creator-Tätigkeit

Linktrees & Link-Seiten

Linktree, Beacons, Carrd und ähnliche Plattformen


Sobald ein Linktree öffentlich zugänglich ist, als zentraler Hub für deine Onlinepräsenz, dein Creator-Business oder kommerzielle Angebote dient, besteht zwingend eine Impressumspflicht. → siehe Definition „Geschäftsmäßig“ oben

NutzungImpressum nötig?Begründung
Linkseite mit Social Media oder Projekten✅ JaÖffentliche Außendarstellung
Linkseite mit Affiliate-, Shop- oder Spendenlinks✅ JaWirtschaftlicher Bezug
Linkseite als zentrale Anlaufstelle✅ JaDauerhafte Nutzung
Rein private Linkseite (z. B. nur Freunde/Familie)❌ NeinKeine geschäftsmäßige Nutzung

Webseiten & eigene Domains

Sobald eine Webseite öffentlich erreichbar ist, gilt sie in vielen Fällen als eigener Online-Dienst. In der Praxis sind die meisten öffentlich erreichbaren Webseiten impressumspflichtig. → siehe Definition „Geschäftsmäßig“ oben

Sobald über die Webseite Inhalte veröffentlicht, Personen oder Projekte präsentiert, Communitys organisiert oder wirtschaftliche Funktionen eingebunden werden, liegt regelmäßig eine geschäftsmäßige Nutzung vor.

Ein Impressum ist in der Regel erforderlich, wenn die Webseite nicht ausschließlich privat genutzt wird.

Dies ist insbesondere der Fall, wenn sie:

• öffentlich erreichbar ist
• auf Dauer angelegt ist
• Inhalte, Personen, Projekte, Communitys oder Organisationen präsentiert
• Kontaktmöglichkeiten bereitstellt
• Einnahmen ermöglicht oder vorbereitet
  (z. B. Werbung, Affiliate-Links, Spenden oder Verkäufe)

Das betrifft beispielsweise:

• Projekt-Webseiten
• Community-Webseiten
• Vereins-Webseiten
• Blogs oder Informationsportale
• Portfolio- oder Setcard-Seiten
• Linkseiten und Sammelportale

Art der WebseiteImpressum nötig?Begründung
Private Hobby-Webseite (nicht öffentlich)❌ NeinKeine geschäftsmäßige Nutzung
Öffentliche persönliche Webseite✅ JaÖffentlich + dauerhaft
Blog mit Werbung / Affiliate / Sponsoring✅ JaGeschäftsmäßig (§ 5 DDG)
Portfolio-, Setcard- oder Projektseite✅ JaÖffentliche Außendarstellung
Vereins- oder Community-Webseite✅ JaOrganisatorisch / rechtlich
Shop-, Spenden- oder Verkaufsseite✅ JaWirtschaftlicher Zweck
Webseite mit Verlinkung zu Social Media✅ JaÖffentliche Nutzung

Kommunikationsplattformen

Discord, TeamSpeak und ähnliche Dienste


Sobald ein Server oder eine Community Teil einer öffentlichen Online-Präsenz wird oder organisatorische, wirtschaftliche oder projektbezogene Zwecke erfüllt, besteht in der Regel eine Impressumspflicht. → siehe Definition „Geschäftsmäßig“ oben

Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Server:

• öffentlich zugänglich ist oder aktiv beworben wird
• Teil einer Community, eines Projekts oder einer Organisation ist
• der Außenwirkung oder Kommunikation dient
• Support-, Moderations- oder Verwaltungsaufgaben übernimmt
• Einnahmen, Werbung, Kooperationen oder Spenden einbindet

Typische Beispiele sind:

• öffentliche Community-Server
• Discord-Server von Projekten, Vereinen oder Marken
• Support- und Hilfeserver
• Veranstaltungs- oder Community-Plattformen
• Discord-Server als Ergänzung 
   zu Webseiten oder Social-Media-Auftritten

NutzungImpressum nötig?Begründung
Privater Server (Freunde, Familie, Gaming privat)❌ NeinKeine geschäftsmäßige Nutzung
Öffentlicher Community-Server✅ JaÖffentlich + Teil der Online-Präsenz
Server eines Vereins, Projekts oder Unternehmens✅ JaOrganisatorisch / rechtlich
Support-, Moderations- oder Projektserver✅ JaFunktionaler Bestandteil eines Angebots

Messenger-Kanäle & Gruppen

WhatsApp-Kanäle, Telegram-Gruppen und ähnliche Dienste


Sobald ein Kanal oder eine Gruppe öffentlich zugänglich ist, Reichweite aufbaut, aktiv zur Vermarktung deines Creator-Business oder als offizieller Teil deiner Onlinepräsenz dient, greift in der Regel eine Impressumspflicht.
→ siehe Definition „Geschäftsmäßig“ oben

NutzungImpressum nötig?Begründung
Private Chatgruppe für Freunde und Familie❌ NeinNicht geschäftsmäßig, geschlossener Kreis
Öffentliche Fan- oder Community-Gruppe✅ JaÖffentlich + Teil der Online-Präsenz
Offizieller Creator-Broadcast-Kanal (z. B. WhatsApp)✅ JaDient der Fan-Bindung, Information und Markenpflege
Kommerzielle Infogruppe (mit Werbung, Deals, Partnern)✅ JaWirtschaftlicher Bezug und geschäftsmäßiges Angebot

Wunschlisten

Amazon-Wunschliste, Throne und ähnliche Dienste


Sobald eine Wunschliste öffentlich zugänglich ist, aktiv im Rahmen deines Creator-Business beworben wird (z. B. für Community-Geschenke, Fan-Support oder Streams) oder als Teil deiner Onlinepräsenz dient, greift in der Regel eine Impressumspflicht.
→ siehe Definition „Geschäftsmäßig“ oben

Ein Impressum ist in der Regel nicht erforderlich, wenn die Wunschliste ausschließlich privat genutzt wird und nur einem geschlossenen Freundes- oder Familienkreis zugänglich ist.

NutzungImpressum nötig?Begründung
Wunschliste nur privat (Freunde/Familie)❌ NeinNicht geschäftsmäßig, reiner Privatgebrauch
Öffentliche Creator-Wunschliste für Streams / Community✅ JaTeil der Online-Präsenz

Minecraft Server

Community- und Spieleserver für Minecraft


Sobald ein Server öffentlich zugänglich ist, aktiv beworben wird oder als offizieller Teil deiner Onlinepräsenz (z. B. als Content Creator) dient, besteht in der Regel eine Impressumspflicht. → siehe Definition „Geschäftsmäßig“ oben

NutzungImpressum nötig?Begründung
Privater Server für Freunde und Familie❌ NeinNicht geschäftsmäßig, geschlossener Kreis
Öffentlicher Community-Server mit Whitelist & Bewerbung✅ JaÖffentlich zugänglich, Teil der Onlinepräsenz und Markenpflege
Server eines Vereins, Projekts oder Unternehmens✅ JaOrganisatorisch-rechtlicher Hintergrund
Kommerzieller Server (mit Shop, Rängen, Spenden)✅ JaWirtschaftlicher Bezug und Einnahmen

Musik- oder Playlist-Profile

Spotify, Apple Music, SoundCloud und ähnliche Musikdienste


Sobald ein Profil öffentlich zugänglich ist, aktiv zur Markenpflege, Vermarktung deines Creator-Business oder als offizieller Teil deiner Onlinepräsenz genutzt wird, greift in der Regel eine Impressumspflicht (oder die Pflicht, über Umwege wie Social-Media-Links ein Impressum erreichbar zu machen). → siehe Definition „Geschäftsmäßig“ oben

NutzungImpressum nötig?Begründung
Private Musik-Playlist für den Eigenbedarf❌ NeinNicht geschäftsmäßig, reiner Privatgebrauch
Öffentliche Fan-Playlist ohne kommerziellen Bezug❌ i.d.R. NeinKeine geschäftsmäßige Nutzung oder Markenbindung
Offizielle Creator-Playlist / Künstlerprofil✅ JaTeil der Onlinepräsenz, dient der Fan-Bindung und Vermarktung
Kommerzielles Musik-/Label-Profil✅ JaWirtschaftlicher Bezug und geschäftsmäßiges Angebot

Newsletter & Massen-E-Mails

Substack, Mailchimp, Broadcasts & automatisierte oder manuelle E-Mail-Listen


E-Mail-Marketing und massenhaft versendete Nachrichten unterliegen aufgrund ihres Charakters als geschäftsmäßiger Kommunikationsdienst strengen rechtlichen Vorgaben. → siehe Definition „Geschäftsmäßig“ oben

Sobald du E-Mails an einen größeren Verteiler schickst, egal ob klassischer, angemeldeter Newsletter, Einladungen zu Events oder manuelle Massen-E-Mails (BCC-Listen für Community-Infos, Sponsoring-Anfragen oder Projektankündigungen), handelt es sich um geschäftsmäßige Kommunikation im Rahmen deiner öffentlichen Tätigkeit, weshalb ein Impressum zwingend erforderlich ist.

NutzungImpressum nötig?Begründung
Private E-Mails an den Bekanntenkreis❌ NeinPrivater Nachrichtenaustausch
Öffentlicher Creator-Newsletter (z. B. über Substack oder Mailchimp)✅ JaGeschäftsmäßiges Telemedium mit Informations- oder Werbecharakter
Kostenpflichtiger oder sponsorfinanzierter Newsletter✅ JaKlarer wirtschaftlicher und kommerzieller Bezug
Manuelle Massen-E-Mails / Broadcasts (z. B. Event-Infos, Ankündigungen)✅ JaÖffentliche beziehungsweise gruppenbezogene Kommunikation im Creator-Kontext

Starte jetzt mit deinem Impressum

Schütze deine private Adresse und sorge für einen rechtssicheren Auftritt im Internet.
Wähle die passende Lösung für Creator, Projekte oder Autoren und richte dein Impressum in wenigen Minuten ein.

Einfach verständlich. Direkt umsetzbar. Für digitale Präsenzen gemacht.