Grundlagen
Nach § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz) haben Diensteanbieter für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien u.a. folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten (Impressum):
- Namen und Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und die Vertretungsberechtigten
- Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post
- das Handelsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer
- in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer.
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